Um widersprüchliche und vor allem Ihren Interessen gegenläufige Aussagen zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor dem ersten Kontakt mit der gegnerischen Seite anwaltlichen Rat einzuholen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Ansprüche zielsicher durchgesetzt bzw. Ansprüche gegen Sie abgewehrt werden können. Sowohl beim Darlegen der entscheidungserheblichen Tatsachen als auch bei der rechtlichen Verteidigung der für Sie günstigen Rechtsposition stehe ich Ihnen vom ersten Moment an zuverlässig zur Seite und unterstütze Sie mit meinem rechtlichen Fachwissen in Ihren Belangen.
In welchen Rechtsbereichen kann ich Sie beraten und vertreten?
Mein Augenmerk möchte ich im Speziellen auf die Gebiete Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht legen. Die einzeln darunterfallenden Themenkreise finden Sie unter dem Reiter "Rechtsgebiete" gesondert dargestellt. Da das Recht insgesamt als großes Ganzes zu verstehen ist und das Studium der Rechtswissenschaft als umfassende Ausbildung angelegt ist, die auch die Bereiche Strafrecht und Öffentliches Recht vollumfänglich abdeckt, berate ich Sie nach entsprechender Fallanalyse gerne auch in diesen Gebieten. Kommen Sie diesbezüglich gerne auf mich zu und wir erörtern, wie ich Sie in Ihrem speziellen Fall bestmöglich unterstützen kann.
Mit freundlichen Grüßen