Allgemeines Vertragsrecht

 

Das allgemeine Vertragsrecht, ergänzt durch die Regelungen des besonderen Vertragsrechts begegnet uns tagtäglich. Sei es beim Kauf eines neuen Autos, beim Buchen einer Urlaubsreise oder bei der Beauftragung eines Handwerksspezialisten. Erfreulich ist, wenn beide Vertragsseiten ihre Pflichten einhalten und alles reibungslos verläuft. Wie aber gehe ich vor, wenn der Vertragspartner seine Gegenleistung nicht erbringen möchte, ich aber bereits bezahlt oder geliefert habe, ich nur einen Teil der geschuldeten Leistung erhalte oder diese gar sachmängelbehaftet ist? Antworten darauf liefern das allgemeine und besondere Vertragsrecht mit ihren Bestimmungen. In all diesen Fällen bin ich Ihnen behilflich, um zielgerichtet Ihre Ansprüche zu prüfen und diese erfolgreich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.